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Wofür brennst du?

Experte im Gesundheitswesen werden
Berufseinstieg
Veröffentlicht am 09.02.2023

Wofür brennst du?

Experte im Gesundheitswesen werden

Nach der Schule einen Beruf finden, der Spaß macht, bei dem man gut verdient und der einem etwas für das spätere Leben bringt, ist gar nicht so einfach. Warum also auf eine Schiene festlegen? Bei der AOK Bayern könnt ihr in die unterschiedlichsten Bereiche „schnuppern“ und nach der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (m/w/d) stehen euch alle Wege offen. Egal ob Marketing, Personal, Sachbearbeitung oder die klassische Kundenberatung.

Neue Wege gehen

Man glaubt es kaum aber Akten sortieren und Kaffee kochen war gestern. Die Ausbildung ist so abwechslungsreich wie keine zweite. Mit Zeiten im Bildungszentrum in Hersbruck, der Berufsschule oder in anderen Direktionen kommt so schnell sicher keine Langeweile auf.

Als modernes Dienstleistungsunternehmen sind wir dabei auch bestrebt neue Ideen voran zu bringen. Das ist schon in der Ausbildung in kleineren Projekten möglich. Eure Persönlichkeit steht hierbei im Vordergrund.

Großes Erreichen

Du möchtest eine tolle Karriere mit deiner Lehre starten? Mit der Ausbildung bei uns ganz einfach. Danach finanziert die AOK Bayern für interessierte und motivierte Kolleginnen und Kollegen das Studium zum AOK-Betriebswirt. Bei voller Gehaltszahlung wird man hier bestmöglich auf Experten- oder Führungsaufgaben vorbereitet und für die Kurse freigestellt.

Werte erkennen

Mit mehr als 4,5 Millionen Versicherten garantiert die AOK Bayern bei einem Marktanteil von über 40 % die höchste Sicherheit. Um die Gesundheit unserer Versicherten kümmern wir uns von Anfang an, nicht erst im Krankheitsfall. Das erfordert ein breites Wissen im Gesundheitswesen und gute Kommunikation. Auf beides wird in der Ausbildung größten Wert gelegt.

Du brennst für diese Möglichkeiten?
Dann zeig uns wer du bist und bewirb dich jetzt unter 
www.aok.de/karrierestart für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (m/w/d) oder 01.09.2024.