Allgemeine Geschäftsbedingungen der Presse-Druck- und Verlags-GmbH für Anzeigen, Beilagen und digitale Werbemittel auf/in „AzubiMovie“

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigen und Fremdbeilagen im AzubiMovie-Ausbildungsmagazin des Verlags sowie für digitale Werbemittel auf der Webseite www.azubimovie.de. Spezielle Nutzungs- und Geschäftsbedingungen einzelner Online-Rubrikenmärkte oder weiterer Online-Dienste des Verlags gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.2 „Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n und/oder der Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und/ oder der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n in Online-Rubrikenmärkten des Verlags und/ oder der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer digitaler Werbemittel/s auf der Webseite www.azubimovie.de zum Zweck der Verbreitung.

1.3 „Anzeige“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Printanzeige in im AzubiMovie-Ausbildungsmagazin, eine Online-Anzeige in Online-Rubrikenmärkten oder ein anderes digitales Werbemittel.

1.4 „Digitales Werbemittel“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Werbefläche in Online-Diensten des Verlags, die beispielsweise aus einem oder mehreren der folgende Elemente bestehen kann: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner, Button), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online‐Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link, Hyperlink).

  1. Vertragsschluss, Stornierung

2.1 Aufträge können schriftlich, mündlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder im Internet über die Webseite des Verlags beauftragt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag annimmt.

2.2 Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten des Verlags an.

2.3 Der Verlag behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstößt, Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

2.4 Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen in online veröffentlichten Anzeigen kann der Verlag die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Auftraggebers löschen oder sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Verlag sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

2.5 Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

2.6 Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.7 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.8 Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich oder in Textform (per Fax oder E-Mail) erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Satzkosten für rechtzeitig stornierte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt.

2.9 Der Auftraggeber kann seine online veröffentlichte Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit vom Verlag deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall aber zur Zahlung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), hat er bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes (d. h. per Post, Fax, Telefon oder Internet) ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung in einer Geschäftsstelle des Verlages besteht kein Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll; dadurch erlischt das Widerrufsrecht unter Umständen bei vollständiger Ausführung des Auftrags vorzeitig.

--- Widerrufsbelehrung ---

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Straße. 2, 86167 Augsburg, Telefon: 0821/777-2576, Fax: 0821/777-3222, E-Mail info@azubimovie.de , mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

--- Ende der Widerrufbelehrung ---

  1. Preise, Nachlässe

4.1 Die Anzeigen- und Beilagenpreise bestimmen sich grundsätzlich nach den jeweils aktuellen Preislisten des Verlags.

4.2 Der Verlag behält sich Abweichungen von den in den Preislisten ausgewiesenen Rabattkonditionen vor.

4.3 Für Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.

4.4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4.5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen von Printanzeigen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

4.6 Bei Insolvenz, Vergleich und Liquidation entfällt jeder gewährte Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig erfüllt.

4.7 Den Tochterunternehmen eines Konzerns kann nach Vereinbarung ein Konzernrabatt gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z.B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

4.8 Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Werbeagentur erhält die Mittlungsvergütung ausschließlich auf den Grundpreis.

4.9 Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für Aufträge aus laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Zahlung

5.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung/ Laufzeitbeginn der Anzeige übersandt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

5.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen und/oder die Annahme weiterer Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5.3 Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg der Printanzeige. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

  1. Ausführung von Aufträgen

6.1 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder mit bestimmten Platzierungen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Eine falsche Rubrizierung durch den Auftraggeber ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers vom Verlag berichtigt werden.

6.2 Textteil-Anzeigen sind Printanzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

6.3 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen/ Werbemittel oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung der zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen, bei elektronischer Übermittlung insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.

6.4 Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung.

6.5 Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

6.6 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Printanzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

6.7 Elektronisch übermittelte Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlags vollständig entsprechen. Für Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag Druckunterlagen nach DIN ISO 12647-3 (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die alle qualitätsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess definiert) sowie gemäß den technischen Angaben in den Preislisten zur Verfügung. Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlags und ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen.

6.8 Elektronisch übermittelte Dateien hat der Auftraggeber frei von sog. Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Bei Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. –begrenzung erforderlich löschen, ohne dass der Auftraggeber (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch eine vom Auftraggeber infiltrierte Schadensquelle ein Schaden entstanden ist.

6.9 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen/ Werbemittel und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Hat der Verlag die optische und technische Gestaltung der Anzeige und/ oder Beilage für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlags gestattet.

6.10 Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden.

6.11 Der Verlag darf Printanzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber parallel in Online-Rubrikenmärkten des Verlags im Internet veröffentlichen. Unbeschadet des Rechts des Verlags Printanzeigen nach eigenem Ermessen parallel online zu veröffentlichen, kann zu einer Printanzeige die parallele Online-Veröffentlichung als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt werden. Ist die Online-Veröffentlichung nicht als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt oder vom Verlag ausdrücklich zugesagt worden, besteht hierauf kein Anspruch.

6.12 Reine Online-Anzeigen werden nur online in der entsprechenden Rubrik und für den vereinbarten Zeitraum veröffentlicht. Die Platzierung einer Online-Anzeige erfolgt nach dem Ermessen des Verlags. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur, wenn die besondere Platzierung ausdrücklich vereinbart ist.

6.13 Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch.

  1. Digitale Werbemittel

7.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die digitalen Werbemittel nicht auf Webseiten und/ oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/ oder Rechte Dritter verstoßen und/ oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für das digitale Werbemittel selbst.

7.2 Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung des Werbemittels in Online‐Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs‐, Leistungsschutz‐, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Einstellung in/ Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online‐Medien.

7.3 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Wiedergabe/Darstellung, die hervorgerufen werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft‐ und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad‐Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad‐Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung

8.1 Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

8.2 Der Auftraggeber hat – sofern er nicht Verbraucher ist – die Veröffentlichung der von ihm in Auftrag gegebenen Anzeige/n und/ oder Beilage/n unverzüglich nach deren Veröffentlichung zu prüfen. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich unverzüglich nach Veröffentlichung der Anzeige und/oder Beilage, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 1 Jahres nach Veröffentlichung der Anzeige und/ oder Beilage. Entspricht die Anzeige – trotz der rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen/ Werbemittel – nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Ersatzanzeige ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung oder ist diese unzumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten und Unternehmern verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.

8.3 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist.

8.4 Der Verlag strebt die Einhaltung einer Verteilquote für wöchentliche Anzeigenblätter von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet (in Augsburg Stadt, Landkreis Augsburg und im Landkreis Aichach/Friedberg nur Nichtabonnenten) an und kontrolliert die Einhaltung dieser Verteilquote selbst oder durch den mit der Verteilung beauftragten Dienstleister stichprobenartig. Branchenübliche Abweichungen von dieser Verteilquote begründen keine Gewährleistungsansprüche.

  1. Haftung, Freistellung

9.1 Eine Haftung des Verlags auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung des Verlags der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Der Verlag haftet nicht für den Werbeerfolg einer Anzeige und/oder Beilage. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.2 Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – die wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schäden, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei. Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

9.3 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Bei Nachholung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.augsburger-allgemeine.de/datenschutz

10.2 Bei Geschäftskunden wird die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die er bei der Auftragserteilung angegeben hat, für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen des Verlags, verwendet. Der Geschäftskunde/ Ansprechpartner hat das Recht, dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden sich im Impressum auf der Webseite des Verlags.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist – soweit es sich nicht um Verbraucher handelt – der Sitz des Verlags.

11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags.

11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  1. Hinweis zur Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Der Verlag ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand: 03.09.2018